
Nun ist es also Tatsache. Die SVP will doch nun tatsächlich die Antirassismus-Strafnorm attackieren. So lauten die Kritikpunkte unter anderem, dass das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, ermuntere zu missbräuchlichen Klagen, provoziere aussenpolitische Spannungen. Natürlich ist nach SVP diese Ausgebeburt des Teufels auf dem Mist von Linken, und Grünen Andersdenkenden gewachsen.
Andersdenkende? Was ist ein Andersdenkender?
„Oh Schreck, ich habe festgestellt, dass meine Frau anders denkt als ich. Ist sie nun eine Andersdenkende?“ schrieb Hans B. an den Blick-Ratgeber.
Ist dies ein Spiel zwischen den Gleichdenkenden und den Andersdenkenden? „Die Andersdenkenden scheinen Probleme im Team zu haben. Die Kommunikation scheitert an den verschiedenen Meinungen. Jeder denkt verschieden. Bei den Gleichdenkenden ist eine Harmonie zu verzeichnen. Weder Diskussionen noch Streit tritt in den Reihen der Gleichdenkenden auf.“
Missbrächliche Klagen? Ja genau, ohne die Antirassismus-Strafnorm hätte ich nie eine Klage gegen meinen Nachbar angestrengt, da dieser seine Hecke zu hoch hat wachsen lassen. Wie? Was? Verstösst jemand gegen ein Gesetz, wird er bestraft. Fahre ich zu schnell und werde erwischt, dann hat dies einen tieferen Sinn, als mir nur Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Sinn, der wohl am klarsten sein sollte ist, dass es gegen das Gesetz verstösst! Wo bleibt denn die Logik Herr Mörgeli, Maurer, Rutz! Dann wäre das gesamte ZGB/OR und StGB eine Sammlung von Werkzeugen um Prozesse anzustrengen.
Nein nein, ein Gesetz hat nicht den Sinn, das Zusammenleben zu regeln und zu schützen. Es soll den Leuten, die dies gerne tun, die Möglichkeit bieten vor Gericht zu ziehen…was?
Maulkorb? Dann dürfte also jeder Herr Mörgeli öffentlich denunzieren. Schliesslich soll jeder sagen dürfen, was er denkt. Nehmen wir an, jemand lanciert eine Plakatkampagne in der gesamten Schweiz auf der zu lesen ist: „Herr Mörgelis grinsen nervt!“
Nun, nach der Logik der SVP darf diese Person diese Meinung frei und offen vertreten. Schliesslich will man keine Maulkörbe, oder? Es muss ja schliesslich darüber diskutiert werden können. Es soll schliesslich nicht Sache des Gerichtes sein, über Herrn Mörgelis Körperausdünstungen zu urteilen. Darüber hinaus führt sein Grinsen zwar nicht zu aussenpolitischen Spannungen, sondern zu ebensolchen in meinem Hinterkopf. Man sollte die Untersuchungen von Handystrahlung einstellen und stattdessen die Beeinträchtigung der Leistung bei den Menschen untersuchen, die unter dem Einfluss dieses Grinsen stehen. Wie gesagt, nur eine Meinung.
Schauen wir mal, was ohne dieses Gesetz so passieren kann. Ein Blick in eine fiktive Zukunft. Ein kleiner Mann mit Schnurrbart aus Österreich könnte eine Partei von Erfolg zu Erfolg führen und am Ende Bundesrat werden. Der Mann könnte die Auffassung vertreten, dass alle Andersdenkende (freie Definition), Linke, Behinderte, Homosexuelle und nicht Christen es nicht verdient haben zu leben. Er könnte alle seine Gegener in Viehtransporten in Lager schicken und diese dort alle umbringen. Leider fehlt uns dank der SVP das Gesetz um diesen Kerl vor Gericht zu bringen…Oh,nein, warte mal…das ist passiert!
„Hallo Deutschland im Jahre Dreiunddreissig, hier spricht die Schweiz!“
Christoph Mörgeli sieht die Strafnorm als Werkzeug der oben genannten Parteien, um nicht über die Einwanderungspolitik, Asyl- und Sozialmissbrauch, Ausländerkriminalität oder Islamismus diskurtieren zu müssen.
Wwwwie? Wwwas? Ach ja, stimmt. Als ich letzten Samstagabend mit einem Mitglied der Grünen über den Asylmissbrauch reden wollte, sagte diese Person nur: „Antirassismus-Strafnorm“ und schwieg. Ich war ausser mir.
Es bleiben Fragen. Was sind missbräuchliche Klagen? Was sind Grüne Andersdenkende? Was tut Herr Mörgeli gegen sein Grinsen?
DIE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG!
SCHREIBEN SIE IM KOMMENTAR IHRE FREIE MEINUNG ZU DEN FOLGENDEN PERSONEN!
Ueli Maurer

Christoph Mörgeli

Gregor Rutz

Luzi Stamm

Freundliche Grüsse
Ihr Dr. Klinken